Gebührenordnung

Regelung für Schulungsplatzrunden

ACHTUNG! Landegebührenregelung für Schulungsplatzrunden!
Mit dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 gilt folgende Änderung der Gebührenordnung weiter:
Für jeweils 5 Schulungsplatzrunden wird nur jeweils 1 x Landegebühr erhoben !

Fliegt 5 Platzrunden und bezahlt eine.
Fliegt 6 bis 10 Platzrunden und bezahlt zwei.
Fliegt 11 bis 15 Platzrunden und bezahlt drei
, usw. usf.


Gebührenordnung Verkehrslandeplatz Ballenstedt-Harz (Auszug)
Alle genannten Preise verstehen sich inkl. 19% Mehrwertsteuer


Landegebühren

Höchstabfluggewicht in kg

Grundgebühr in Euro

Schulflüge 30% Ermäßigung

Nachweis der erhöhten Schallschutzanforderungen 20% Ermäßigung

bis 1.000

9,00

6,30

7,20

1.001 - 1.200

11,00

7,70

8,80

1.201 - 1.400

17,00

11,90

13,60

1.401 - 2.000

24,00

16,80

19,20

2.001 - 3.000

45,00

31,50

36,00

3.001 - 4.000

55,00

38,50

44,00

4.001 - 5.000

65,00

45,50

52,00

5.001 - 5.700

75,00

52,50

60,00

Landegebühr für Ultraleichtflugzeuge: € 6,00
Landegebühr für Segelflugzeuge: € 1,50

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